Katastrophenflut in Deutschland – Wer bezahlt den Schaden am Auto?
Im Westen Deutschlands richtete eine Katastrophenflut große Schäden an, auch viele Fahrzeuge fielen den Wassermassen zum Opfer. Für betroffene Autobesitzer stellt sich nun die Frage, wer den Wasserschaden am Auto bezahlt. Hier erfahren Sie, wann eine Reparatur noch möglich ist, was Sie bei Hochwasser beachten sollten und welche Versicherung den Schaden übernimmt.
Das Wichtigste in Kurzform
- Bei Hochwasserschäden am abgestellten Fahrzeug zahlt die Teilkaskoversicherung.
- Ein Wasserschaden als Folge einer Wasserdurchfahrt wird meist nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
- Besteht nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung, geht der Geschädigte leer aus.
- Liegt grob fahrlässiges Verhalten vor, nimmt die Versicherung meist eine Leistungsminderung vor.
Wasserschäden am Auto durch Hochwasser – Was muss ich beachten?
- das Auto nicht starten
- Fahrzeug an einen trockenen Ort schieben oder abschleppen lassen
- Batterie abklemmen
- zur Werkstatt bringen lassen
- dokumentieren Sie den Schaden (Fotos)
- informieren Sie umgehend Ihren Kfz-Versicherer
Parkendes Fahrzeug überflutet – wer zahlt?
Wurde Ihr parkendes Auto durch Hochwasser beschädigt, reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. Sie selbst übernehmen lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Falls lediglich ein leichter Wasserschaden am Auto feststellbar ist, übernimmt die Versicherung die kompletten Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden hängt die Höhe der Erstattung vom Fahrzeugalter ab. Als Eigentümer eines Neuwagens können Sie im Einzelfall mit einer Neuwertentschädigung rechnen, in diesem Fall erhalten Sie den Neupreis des Wagens. In der Regel können Sie jedoch mit der Erstattung des Zeitwerts Ihres Autos rechnen.
Grundsätzlich leistet die Kaskoversicherung auch bei Hochwasserschäden in Hochwassergebieten, bei grob fahrlässigem Verhalten kann es jedoch zu Problemen kommen. Falls Sie beispielsweise Ihr im Gefahrengebiet parkendes Auto trotz Hochwasserwarnungen nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht haben, kann die Versicherung dies als grobe Fahrlässigkeit werten. In diesem Fall ist mit Leistungskürzungen zu rechnen.
Fahrt durch Überschwemmung – zahlt die Versicherung?
Bei Schäden, die in Folge einer Wasserdurchfahrt entstehen, zahlt die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht. Falls für Sie jedoch nicht erkennbar war, dass die Stelle überflutet war, kann im Einzelfall doch eine Regulierung erfolgen. Allerdings muss diese Frage möglicherweise ein Gericht entscheiden, meist stufen die Richter diese Schäden jedoch nicht als Teilkaskoschäden ein. Mit einer Leistung können Sie in diesem Fall somit lediglich bei abgeschlossener Vollkaskoversicherung rechnen. Allerdings kann auch hier grob fahrlässiges Verhalten unterstellt werden, falls Sie bewusst in ein überschwemmtes Gebiet gefahren sind. In diesem Fall kommt es meist ebenfalls zu Leistungskürzungen.
Mit welchen Schäden ist zu rechnen?
Ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht, lässt sich in vielen Fällen nur durch die Begutachtung eines Kfz-Sachverständigen klären. Entscheidend sind in der Regel unterschiedliche Faktoren wie der Wasserstand, der Schweregrad der Verschmutzung und der Zeitwert des Fahrzeugs. Das Ausmaß eines Wasserschadens lässt sich grob anhand des Wasserstands einschätzen:
1. Wasserstand bis unter den Türschweller
Stand das Wasser bis knapp unterhalb des Türschwellers, blieb der Innenraum meist weitgehend trocken. Die Schäden fallen in der Regel eher gering aus, das genaue Ausmaß zeigt sich jedoch erst nach einer genauen Überprüfung. Insbesondere Bremsen, Radlager, Lichtmaschine, Lenkgetriebe und weitere Funktionsbauteile sollten in der Werkstatt genau in Augenschein genommen werden.
2. Wasserstand über dem Türschweller
Falls das Wasser über den Türschweller reichte oder bereits in den Innenraum gelangte, ist mit höheren Schäden zu rechnen. Eine reine Trocknung des Fahrzeugs reicht in der Regel nicht aus, meist bleiben zusätzlich stärkere Verschmutzungen zurück. Die Reinigung reicht dann nicht aus, es ist ein Austausch von Bauteilen wie Dämmmatten und Bodenbelägen erforderlich. Im Einzelfall ist mit mittleren bis hohen Reparaturkosten zu rechnen.
3. Wasserstand bis zur Fensterunterkante oder höher
Stand das Hochwasser bis zur Unterkante des Autofensters, ist auch der gesamte Innenraum überflutet worden. In diesem Fall ist mit einem nahezu irreparablen Wasserschaden am Auto zu rechnen und es liegt vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Ein Pegelstand in dieser Höhe führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Schäden an nahezu allen Bauteilen, auch Getriebe und Motor sind betroffen. Eine Reparatur lohnt sich in der Regel nicht.
Richtiges Verhalten bei Hochwasser
Falls Sie in einem Hochwassergebiet wohnen, sollten Sie bei Starkregen auf mögliche Warnmeldungen achten und Ihr Auto frühzeitig umparken, wenn es in einem Gefahrenbereich abgestellt ist. Vermeiden Sie riskante Fahrten durch die von Hochwasser betroffenen Bereiche, da sich der Wasserstand meist nicht sicher einschätzen lässt und sich die Lage jederzeit verschärfen kann. Falls Sie vom Hochwasser überrascht werden oder sich eine Durchfahrt nicht vermeiden lässt, sollten Sie in jedem Fall langsam und vorausschauend fahren. Meist ist ein herkömmlicher Pkw lediglich für eine maximale Wassertiefe von etwa 20 bis 25 cm ausgelegt, bei zu tiefem Wasser können schnell kritische Situationen entstehen.
Fazit
Ihr Fahrzeug wurde von der Katastrophenflut beschädigt und Sie möchten den Schaden der Teilkaskoversicherung melden? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Versicherung den Schaden übernimmt? Als Eselbrücke gilt:
Kommt das Wasser zum Auto, ist es ein Teilkasko-Schaden. Fährt das Wasser zum Auto, ist es ein Vollkasko-Schaden. Ausnahme ist natürlich, wenn das Wasser ganz überraschend kommt.Hier greift in der Regel die Teilkasko-Versicherung aus Kulanz.
In vielen Fällen bildet ein Kfz-Gutachten die unverzichtbare Grundlage für eine reibungslose Schadensabwicklung. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.