Schadensregulierung nach einem Autounfall: Ist ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten notwendig? Die Schadenhöhe bestimmt, ob ein Gutachten erforderlich ist. Manchmal verzichtet die Versicherung darauf und fordert stattdessen einen Kostenvoranschlag an. Hier werden die Unterschiede, die Anforderungen und die Kostenübernahme erläutert.
Ein Kostenvoranschlag ist ein kaufmännisches Dokument, das die Schätzung der Kosten für eine bestimmte Aufgabe oder einen Auftrag enthält. Es wird in verschiedenen Bereichen eingesetzt, darunter im Bau- und Verkehrsrecht (z.B. bei einer Kfz-Instandsetzung nach einem Unfall). Wenn Sie eine Werkstatt mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags beauftragen, dürfen die tatsächlichen Reparaturkosten nicht mehr als 15 bis 20% über den Gesamtpreis im Kostenvoranschlag hinausgehen. Die Werkstatt muss Sie laut § 649 Abs. 2 BGB über jegliche höheren Kosten unverzüglich informieren.
Kostenvoranschläge sind in der Regel unverbindlich. Es ist jedoch möglich, dass ein Kostenvoranschlag durch eine ausdrückliche Vereinbarung verbindlich wird, wenn Sie den Auftrag erteilen. In diesem Fall ist die Werkstatt an den festgelegten Gesamtpreis gebunden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Kostenvoranschlag lediglich eine Schätzung der Kosten ist und nicht die endgültige Bestimmung der Kosten. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund unerwarteter Umstände oder Zusatzarbeiten höher sein als die im Kostenvoranschlag genannten. Ein Kostenvoranschlag sollte daher lediglich als Richtlinie dienen und nicht als Garantie für die endgültigen Kosten.
In manchen Fällen kann ein Kostenvoranschlag jedoch nicht ausreichend sein, um die Schäden eines Verkehrsunfalls vollständig zu erfassen. In solchen Fällen ist es ratsam, ein Kfz-Gutachten zu beauftragen, das eine detailliertere Analyse der Schäden und eine genauere Schätzung der Kosten enthält. Ob ein Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten erforderlich ist, hängt von der Höhe des Schadens und den Anforderungen Ihrer Versicherung ab.
Im Allgemeinen ist es wichtig zu wissen, wer die Kosten für einen Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten trägt. In der Regel werden diese Kosten von der Versicherung des Fahrers übernommen
Ein Bagatellschaden wird oft nur mit einem Kostenvoranschlag behoben, aber es ist ratsam, vor Entscheidungen einen Kfz-Experten zu konsultieren. Laute können die Schadenhöhe schwer beurteilen, da sie häufig unterschätzt wird und über den üblichen Betrag von 750 bis 1.000 Euro liegen kann. Modernen Fahrzeuge können ebenfalls weitere Schäden aufweisen, die sich erst bei Reparatur zeigen. Andere Faktoren wie Altschäden, Verkehrssicherheit und Restwert sind auch bei Schäden von Bedeutung.
Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt nicht den Wert des Fahrzeugs oder eine mögliche Wertminderung. Bei komplexen Schäden kann es riskant sein, ohne Gutachten eine Reparatur durchzuführen, selbst wenn der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet.
Der Preis für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens hängt von der Höhe des Schadens ab. Es gibt keine einheitlichen Regelungen in Deutschland, daher kann das Honorar individuell verhandelt werden. Es wird entweder auf der Grundlage spezieller Tabellen oder eines festen Stundensatzes berechnet. Im Durchschnitt kann man bei einem Schaden von rund 1.000 Euro mit Gutachterkosten von ungefähr 350 Euro rechnen.
Wenn Sie ein Gutachten benötigen, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten. Bei einem Kaskoschaden wird die Versicherung bei einer entsprechenden Schadenhöhe direkt einen Sachverständigen beauftragen und diese Kosten werden über die Kaskoversicherung abgerechnet, was bedeutet, dass Sie sie nicht selbst zahlen müssen.