Schadensregulierung nach einem Autounfall: Ist ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten notwendig? Die Schadenhöhe bestimmt, ob ein Gutachten erforderlich ist. Manchmal verzichtet die Versicherung darauf und fordert stattdessen einen Kostenvoranschlag an. Hier werden die Unterschiede, die Anforderungen und die Kostenübernahme erläutert.
Ob ein Kostenvoranschlag oder ein KFZ-Gutachten benötigt wird, hängt in erster Linie von der Höhe des Schadens ab. Während kleinere Schäden oft mit einem Kostenvoranschlag reguliert werden, ist bei größeren Schäden ein unabhängiges Gutachten zwingend notwendig, um alle Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Ein Kostenvoranschlag ist ein kaufmännisches Dokument, das die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur schätzt. Er wird häufig von Werkstätten erstellt, z. B. zur Instandsetzung eines Fahrzeugs nach einem Unfall.
Beauftragen Sie eine Werkstatt mit einem Kostenvoranschlag, dürfen die späteren Reparaturkosten in der Regel nicht mehr als 15–20 % über dem geschätzten Gesamtpreis liegen. Andernfalls muss die Werkstatt Sie laut § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich informieren.
Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich, kann aber durch eine ausdrückliche Vereinbarung verbindlich werden, sobald Sie den Reparaturauftrag erteilen. In diesem Fall ist die Werkstatt an den festgelegten Preis gebunden.
Ein Kostenvoranschlag stellt keine vollständige Schadenanalyse dar. Er berücksichtigt:
Die tatsächlichen Reparaturkosten können dadurch deutlich höher ausfallen als zunächst angenommen.
Ein Kostenvoranschlag reicht meist nur bei einem Bagatellschaden aus. Doch Vorsicht:
Viele Laien unterschätzen die Schadenhöhe, die schnell über der Bagatellgrenze von 750–1.000 € liegen kann.
Liegt der Schaden über dieser Grenze, sollte immer ein KFZ-Gutachten erstellt werden. Andernfalls riskieren Sie:
Moderne Fahrzeuge verfügen über sensible Elektronik, Sensoren und Assistenzsysteme. Verborgene Schäden zeigen sich oft erst während der Reparatur – ein Kostenvoranschlag reicht hier nicht aus.
Die Kosten für ein KFZ-Gutachten richten sich nach der Schadenhöhe. Einheitliche Preise gibt es in Deutschland nicht – das Honorar wird nach Tabellen oder Stundensätzen berechnet.
Als grobe Orientierung:
Bei ca. 1.000 € Schaden: ca. 350 € Gutachterkosten
Bei höheren Schäden entsprechend mehr
Wichtig:
Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten vollständig.
Bei einem Kaskoschaden beauftragt die Versicherung selbst einen Sachverständigen – auch hier müssen Sie das Gutachten in der Regel nicht selbst zahlen.
