Ein erfahrener Gutachter ist besonders wichtig, wenn es um ein Kaskogutachten geht. Ein solches Gutachten wird benötigt, wenn man selbst für den Schaden am Auto verantwortlich ist oder wenn keine andere Person dafür haftbar gemacht werden kann. Es ist dem Unfallgutachten sehr ähnlich.
Wenn man eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung hat, kann das Gutachten auch als fiktive Ausgabe geltend gemacht werden. Dies wurde im November 2015 durch ein wichtiges Urteil bestätigt.
Vorsicht, wenn die Kfz-Versicherung keinen Gutachter schickt! Wenn man einen Schaden hat und die Versicherung keinen Gutachter schickt, sollte man besonders aufmerksam sein. Oft wird ein Schaden nach Einreichung eines Kostenvoranschlags gutgläubig in Auftrag gegeben, ohne dass ein Gutachter beauftragt wurde. Dies kann dazu führen, dass es Probleme bei der Bezahlung der Rechnung gibt. Die Versicherung kann einzelne Teile als nicht beschädigt ablehnen oder die Art der Reparatur als falsch einstufen. Dies kann dazu führen, dass die Rechnung nur teilweise bezahlt wird.
Wenn die Werkstatt dann das Geld will und die Versicherung nicht bezahlt, gibt es Probleme. Die Werkstatt fordert dann den Differenzbetrag von dem Kunden.
Wann ist ein Gutachten für die Regulierung eines Kfz-Schadens erforderlich? Ein solches Gutachten wird benötigt, wenn man selbst für den Schaden am Auto verantwortlich ist oder wenn der Verursacher nicht identifiziert werden kann, z.B. bei Vandalismus oder mutwilliger Beschädigung durch unbekannte Täter.