Sie hatten einen Unfall in Werdohl? Rufen Sie uns an, wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und kommen direkt zu Ihnen – zur Unfallstelle, zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
*Die Kosten für Gutachten und Anfahrt trägt bei unverschuldetem Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Atik erstellt Schadengutachten für Privatpersonen, Firmen und Fuhrparks in Werdohl und im Märkischen Kreis. Wir arbeiten nicht für die Versicherung, sondern ausschließlich für Sie. Unser Ziel ist, dass Ihr Schaden vollständig und fair bewertet wird – ohne dass Sie sich mit Versicherungen herumschlagen müssen.
Inhaber Sahin Atik und sein Team verfügen über 20 Jahre Erfahrung in der Schadenregulierung. Unsere Qualifikation ist TÜV Rheinland geprüft. Regelmäßige Fortbildungen halten uns bei Rechtsprechung und Fahrzeugtechnik auf dem aktuellen Stand.
Das erwartet Sie bei uns:
Wichtig: Sie haben das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter zu wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Wir ermitteln Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und die voraussichtliche Reparaturdauer. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage für Ihre Ansprüche.
Bei Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Ihre eigene Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung betreffen (z. B. Hagel, Wildunfall, Diebstahl, Vandalismus oder Selbstverschulden).
Für Verkauf, Ankauf, Erbschaft, Scheidung, Versicherung oder Finanzierung.
Vor dem Kauf: Wir prüfen Zustand, Unfallfreiheit und realen Marktwert, bevor Sie sich festlegen.
Nach einem Totalschaden, wenn das Fahrzeug repariert und wieder zugelassen werden soll.
Schnelle Abwicklung für gewerbliche Fahrzeuge, damit Ausfallzeiten kurz bleiben.
Bei unverschuldetem Unfall: Die Kosten für das Gutachten trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie entstehen keine Kosten.
Bei Teilschuld: Die Gutachterkosten werden entsprechend der Haftungsquote anteilig berechnet.
Bei alleinigem Verschulden: Ein Gutachten dient dann meist der Klärung Ihres Kaskoanspruchs und wird von Ihnen getragen. Wir beraten Sie vorab ehrlich, ob sich das lohnt.
Bagatellschaden? Bei sehr kleinen Schäden genügt manchmal ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist. Eine feste Bagatellgrenze gibt es rechtlich nicht, sie hängt vom Einzelfall ab.
Neben den Reparaturkosten können je nach Fall weitere Ansprüche bestehen:
Bei einem Totalschaden ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert. Auch die 130-%-Regel kann relevant sein, wenn Sie das Fahrzeug trotz hoher Reparaturkosten weiterfahren möchten. Wir erklären Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist.
Profitieren Sie von unserer kompetenten Beratung, schnellen Terminen und detaillierten Gutachten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung oder ein individuelles Angebot.
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei anderen Gutachten nennen wir Ihnen vorab einen transparenten Preis.
In der Regel noch am selben oder am nächsten Tag. Wir sind 24/7 erreichbar und kommen dorthin, wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
Meist innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung. Bei Totalschäden kann es etwas länger dauern.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Das hängt vom Einzelfall ab. Oft sind versteckte Schäden und die Wertminderung nur durch ein Gutachten belegbar. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag besser eignet. Mehr dazu: Kostenvoranschlag oder KFZ-Gutachten?
Der Gutachter der Versicherung bewertet im Interesse der Versicherung. Wir arbeiten unabhängig und ausschließlich in Ihrem Interesse.
Ja, wir sind 24 Stunden täglich erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Wir ermitteln Wiederbeschaffungs- und Restwert und beraten Sie zu Ihren Optionen. Mehr dazu: Totalschaden – Was tun?