Ein Kfz-Unfall, bei dem Sie unschuldig beteiligt sind, wird von der gegnerischen Autoversicherung reguliert.
Um die Kosten für den entstandenen Schaden zu ermitteln, ist eine präzise Beurteilung des Schadens notwendig, dafür ist ein Sachverständiger unverzichtbar.
Das KFZ-Gutachten des Experten bestimmt den Wert des Fahrzeugs und gibt Auskunft über die Kosten für Reparaturen. Wir informieren Sie gründlich über alles Wissenswerte zum Thema Kfz-Gutachten, einschließlich Kosten und Fällen, in denen es ratsam ist, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.
Nach einem Autounfall fragen sich manche Betroffene, ob sie einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und wer die Kosten dafür übernimmt. Es ist ratsam, einen Sachverständigen zu kontaktieren, der bestimmen kann, ob ein Gutachten notwendig ist oder eine Schätzung ausreicht.
Das Gutachten ist erforderlich, um den Umfang der Schäden am Auto zu bestimmen und um die Schadenshöhe zu schätzen. Der Geschädigte kann grundsätzlich frei wählen, welcher Sachverständige den Schaden untersucht. Es ist jedoch wichtig, keinen Gutachter zu akzeptieren, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde, da dann deren Interessen Vorrang haben könnten. Bei einem Kaskoschaden muss man sich zunächst an die eigene Versicherung wenden, um zu erfahren, ob ein Gutachten erforderlich ist.
Schäden am Fahrzeug können unterschiedlicher Art sein. Daher gibt es auch unterschiedliche Gutachten, die durchgeführt werden können: Kurzgutachten, Unfall-/Schadengutachten bei Kfz-Haftpflichtschäden, Wertgutachten und Oldtimergutachten. Wenn der Schaden am Auto gering ist, also ungefähr bis 750 Euro, braucht man normalerweise kein Gutachten. In diesem Fall kann man stattdessen einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten verwenden, das günstiger als ein reguläres Unfallgutachten ist aber umfassender als ein einfacher Kostenvoranschlag.
Nach einem Autounfall bewertet ein Sachverständiger den Zustand des Fahrzeugs, dokumentiert die Schäden und schätzt Reparaturkosten und den Wert.
Die Kosten für das Gutachten hängen vom Umfang des Schadens ab und können von Fall zu Fall variieren. Faktoren wie Honorar des Sachverständigen, Fahrtkosten, Fotokosten, EDV-Gebühren, Schreibkosten und andere Nebenkosten spielen eine Rolle.
Das Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe, beispielsweise beträgt es 135 Euro bei einem Schaden von 500 Euro und 1081 Euro bei einem Schaden von 14.000 Euro.