Leasingrückgabe – Was ist zu beachten ?
Ein Auto zu leasen, statt es zu kaufen, hat viele Vorteile. So muss der Kaufpreis nicht auf einmal bezahlt werden, sondern nur jeden Monat eine feste Summe. Und am Ende des Leasingvertrags gibt man den Wagen einfach zurück. So hat man immer ein neuwertiges Auto, kaum Reparaturen wegen Verschleiß und keinen Aufwand mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens. Allerdings gibt es oft Probleme bei der Leasingrückgabe eines Autos. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Fallstricke bei der Abgabe eines Fahrzeugs nach Ablauf des Leasingvertrages auftauchen können und wie man sich am besten dagegen schützt. Nutzen Sie auch unsere Checkliste zur Vorbereitung des Rückgabe.
Das Wichtigste in Kurzform
- Bei Leasingrückgabe eines Autos können unerwartete Zusatzkosten anfallen.
- Meist handelt es sich dabei um Kosten für eine höhere Wertminderung oder für mehr Kilometer als vereinbart.
- Mit einem Wertgutachten von einem selbst ausgewählten Kfz Gutachter können viele Unstimmigkeiten geklärt werden.
- Manche Schäden sind zu zahlen, andere fallen unter normale Gebrauchsspuren.
Was bedeutet Leasing Auto – Definition
Beim Leasing stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Fahrzeug für eine begrenzte Zeit zur Nutzung zur Verfügung. Dafür zahlt der Leasingnehmer eine bestimmte Gebühr. Der Leasingnehmer erhält dafür das Nutzungsrecht, das Fahrzeug bleibt aber Eigentum des Leasinggebers und ist nach Ablauf des Leasingvertrages an diesen zurückzugeben.
Arten von Leasing
Restwertleasing
Laufzeit des Leasingvertrags und Restwert des Fahrzeugs werden vorab vereinbart. Beim sogenannten Restwertleasing werden eine bestimmte Laufzeit des Vertrages und ein damit verbundener Restwert des Fahrzeugs vereinbart. Der Leasingnehmer trägt hier das volle Restwertrisiko und genau zu diesem Punkt gibt es erfahrungsgemäß die meisten Probleme bei der Leasingrückgabe. Liegt der Restwert des Wagens laut Leasinggeber unter dem vereinbarten Wert, hat der Leasingnehmer diese Wertminderung zusätzlich zu zahlen. Oft wird bei solchen Verträgen zusätzlich eine bestimmte Kilometeranzahl vereinbart. Normale Abnutzungserscheinungen können den Wert nicht mindern, Schäden allerdings schon. Dabei gibt es oft unterschiedlich Ansichten darüber, was normale Gebrauchsspuren sind und was Schäden sind, die zu einer Wertminderung führen. Um Problemen dieser Art vorzubeugen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um eine Wertermittlung des Fahrzeugs zu kümmern. Es kann sich lohnen, ein Wertgutachten von einem unabhängigen Gutachter anfertigen zu lassen, das den Zeitwert des Wagens neutral beurteilt. Dieses Gutachten kostet zwar, kann aber vor hohen Nachzahlungen im vierstelligen Bereich schützen. Außerdem kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug mehr wert ist, als ursprünglich gedacht. Dann würde dem Leasingnehmer eine Ausgleichszahlung (meist 75% des Mehrwertes) zustehen. Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine objektive Wertbeurteilung des Leasingfahrzeugs. Verlassen Sie sich nicht auf Gutachten, die vom Leasinggeber erstellt werden. Falls der Leasinggeber im Streitfall einen Gutachter vorschlägt, widersprechen Sie und nennen Sie den Gutachter Ihrer Wahl!Kilometerleasing
Beim Kilometerleasing wird für eine bestimmte Leasingdauer eine festgelegte Kilometerzahl im Leasingvertrag vereinbart. Oft sind es standardmäßig 10.000 Kilometer pro Jahr, dies kann jedoch individuell nach oben angepasst werden. Für eine Überschreitung der Kilometerzahl wird bei der Endabrechnung pro Kilometer eine Nachbelastung gefordert, werden weniger Kilometer als vereinbart gefahren, erfolgt eine Erstattung. Tipp: Kalkulieren Sie die Kilometerzahl möglichst genau. Es können sonst hohe Kosten auf Sie zukommen. Es wird zwar meist eine Kulanz von ca. 2.500 Kilometern vereinbart, diese reicht jedoch oft nicht aus und wird auch bei Mindernutzung nicht erstattet.Mietleasing
Diese auch als Serviceleasing oder Full-Service-Leasing bezeichnete Form des Leasing umfasst nicht nur das Leasing des Fahrzeugs, sondern auch Versicherungsbeiträge und Kosten für Inspektionen und Verschleißteile. Es handelt sich hierbei um eine recht kostenintensive aber auch sehr bequeme Form des Leasing. Als Leasingnehmer braucht man sich keine Sorgen um Inspektionen oder Restwert zu machen, nutzt das Fahrzeug nach Belieben und gibt es nach der Laufzeit einfach zurück. Manche Formen von Carsharing kann man mit einem Mietleasing vergleichen, rechtlich gesehen existieren jedoch Unterschiede.Welche Kosten fallen an bei Leasingrückgabe?
Kosten für Schäden bei Leasingrückgabe
Sollte ein Fahrzeug über Schäden verfügen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausreichen, können zusätzliche Kosten auf den Leasingnehmer zukommen. Als Gebrauchsspuren zählen zum Beispiel kleinere Kratzer an Tankdeckel oder Türgriffen. Größere Dellen oder größere Schäden an der Karosserie sind allerdings richtige Schäden, die zu beheben bzw. zu zahlen sind.Schäden Vollkaskoversicherung
Da bei Leasingfahrzeugen eine umfassende Vollkaskoversicherung in der Regel vertraglich vorgeschrieben ist, können bestimmte Schäden über die Versicherung abgewickelt werden. Allerdings nur, wenn man sich frühzeitig darum kümmert. Zu bedenken ist dabei, dass in der Regel eine Höherstufung bei der Versicherung erfolgt.Schäden an Felgen
Schäden an Felgen sind einer der häufigsten Gründe für Nachforderungen bei Leasingrückgaben. Da neue Felgen recht teuer sind, erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob und wie Felgen so aufbereitet werden können, dass sie wieder originalgetreu sind. Es kann sich allerdings auch lohnen, die Wertminderung zu zahlen. Prüfen Sie dies am besten im Vorfeld mit einem unabhängigen Kfz Gutachter.Kosten vorzeitige Leasingrückgabe
Grundsätzlich ist es rein rechtlich nicht möglich, aus einem Leasingvertrag vorzeitig auszusteigen. Falls Ihnen doch eine Möglichkeit angeboten wird, ist dies meist mit hohen Kosten im vierstelligen Bereich verbunden. Versuchen Sie, diese Situation möglichst zu vermeiden oder suchen Sie aktiv nach einem Nachfolger, der in den Leasingvertrag einsteigt. Auch dann können allerdings Kosten für Neueintragungen usw. auf Sie zukommen.Kosten für Mehrkilometer bei Leasingrückgabe
Falls mehr Kilometer zurückgelegt wurden, als im Leasingvertrag vereinbart, ist dafür pro Kilometer eine Kostenpauschale zu zahlen (meist zwischen 5 und 15 Cent). Falls weniger Kilometer als vereinbart gefahren wurden, erfolgt eine Rückerstattung, die jedoch geringer ist als die Kostenerhebung bei Mehrkilometern.Kosten für Wertminderung bei Leasingrückgabe
Liegt der Wert eines Fahrzeugs unter dem im Leasingvertrag genannten Restwert, ist die Differenz vom Leasingnehmer zu zahlen. Um diese Differenz objektiv und zuverlässig einschätzen zu können, ist ein Wertgutachen von einem Kfz Sachverständigen sinnvoll. Achten Sie darauf, dass ein Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird. Akzeptieren Sie nicht klaglos ein Gutachten, das Ihnen unaufgefordert von einem Sachverständigen des Leasinggebers vorgelegt wird.Kann ich durch den Kauf des Autos bei Leasingrückgabe Kosten sparen?
Manchmal ist im Leasingvertrag ein Ankaufsrecht nach Auslauf des Vertrages vereinbart. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Wagen zum vereinbarten Restwert zu kaufen. Sie übernehmen damit im Grunde genommen das Restwertrisiko und müssen damit auch keine Zusatzkosten wegen eines angeblich niedrigeren Restwertes zahlen. Diese Option haben Sie nicht immer. Sie können jedoch immer nachfragen, ob ein Kauf möglich ist. Sie bekommen dann ein Fahrzeug, das Sie gut kennen, schätzen und von dem Sie einen Teil des Kaufpreises bereits in Form von Leasingraten bezahlt haben.
Welche Rolle spielen Gutachten bei Leasingrückgabe?
Mit Hilfe eines Wertgutachtens, das von einem zertifizierten Kfz Gutachter erstellt wird, können der aktuelle Zustand und der Wert eines Fahrzeugs objektiv festgestellt werden.
Kann ich dem Gutachten Wertminderung widersprechen?
Falls vom Leasinggeber ein Gutachten vorliegt, das beweisen soll, dass der Wagen erheblich weniger wert ist als vereinbart, so sollten Sie dies als Leasingnehmer nicht einfach so akzeptieren. Es kann sein, dass das Gutachten nicht objektiv genug erstellt wurde. Sie haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen und ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Dies kostet zwar Gebühren, kann im Endeffekt aber einige tausend Euro sparen.
Kann mir ein eigenes Wertgutachten helfen bei Leasingrückgabe?
Ein von einem selbst beauftragten Kfz Gutachter erstelltes Wertgutachten kann sehr hilfreich sein, falls es zu Kontroversen bezüglich des Restwertes eines Fahrzeugs kommt. Sollten Sie Probleme befürchten bei der Leasingrückgabe, kann ein unabhängiger Gutachter Sie unterstützen.
Weitere Fragen zum Thema Leasing Auto
Zum Thema Leasing gibt es sicherlich viele Fragen und Anmerkungen. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Lohnt sich Elektroauto Leasing?
Angesichts der hohen Kaufpreise für Elektroautos kann es sich derzeit durchaus lohnen, ein Elektrofahrzeug zu leasen. Sie müssen nicht den Preis auf einmal zahlen, sondern können für vergleichsweise bequeme Leasingraten den Wagen nutzen. Am Ende der Leasingzeit geben Sie das Fahrzeug zurück und müssen sich mit dem Thema Akkuzustand nicht belasten. Derzeit geht man nämlich von einer Akkulaufzeit von ca. 5 -10 Jahren aus, danach ist der Akku zu wechseln. Bei Leasing tangiert Sie das nicht, da die Leasingdauer stets kürzer ist. Auf den Umweltbonus brauchen Sie übrigens auch nicht verzichten, dieser fließt in den Preis ein. Es ist allerdings ein Antrag zu stellen.
Soll ich das Leasing Auto kaufen bei Vertragsende?
Falls Sie beim Abschluss des Leasingvertrages ein Ankaufsrecht vereinbart wurde, ist es möglich, das Fahrzeug bei Vertragsende zu kaufen. Dies kann einige Vorteile mit sich bringen, sollte dennoch gründlich geprüft werden.
Die Vorteile liegen hier sicherlich darin, dass es in diesem Fall keine Diskussionen zum Restwert gibt, da dieser durch die Kaufoption in der Regel nicht neu verhandelt wird. Für den Händler besteht so kein Restwertrisiko. Dazu kommt, dass durch die vorherigen Leasingraten schon ein Teil des Fahrzeugs bezahlt wurde und die Restsumme leichter zu finanzieren ist. Weiterhin kann man so einen Wagen behalten, den man mag und von dessen Qualität man überzeugt ist.
Nachteile sind sicherlich, dass man kein neues Fahrzeug kauft und in nächster Zeit sicherlich Reparaturen anfallen werden. Weiterhin liegt das Restwertrisiko nun beim Käufer. Falls der Wagen weniger Wert ist, als die geforderte Restsumme, ist es kein gutes Geschäft.
Tipp: Lassen Sie im Zweifel lieber ein unabhängiges Wertgutachten erstellen! Falls Sie den Wagen ins Betriebsvermögen überstellen möchten, ist dies sowieso notwendig
Lohnt sich Leasing für Firmenfahrzeuge?
Viele Unternehmer entscheiden sich für Leasing statt für Kauf bei ihren Firmenfahrzeugen. Das hat gute Gründe. So fallen, außer einer eventuellen Anzahlung, keine hohen Einmalkosten an, die Kapital binden könnten. Die maximal tragbare monatliche Leasingrate kann vorher festgelegt werden und legt dann tendenziell die dafür möglichen Fahrzeugtypen fest. Die Leasingrate kann steuerlich abgesetzt und die darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer angerechnet werden. Mit Hilfe der Leasingrate kann vorher ausgerechnet werden, ob sich das Leasingangebot lohnt. Allerdings kommt es nicht selten zu bösen Überraschungen bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs.
Fazit
Das Leasing von Autos ist eine bequeme Möglichkeit, stets neue Fahrzeuge zu einem festen Monatspreis zu nutzen. Allerdings kommt es bei der Leasingrückgabe öfter zu Unstimmigkeiten, wenn der vereinbarte Restwert des Fahrzeuges nicht mehr wie geplant sein soll. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an uns als Kfz Gutachter. Wir erstellen Ihnen ein Wertgutachten oder übernehmen bei Firmenkunden von Anfang an das gesamte Fuhrparkmanagement. Sprechen Sie uns gerne an!
Elektrofahrzeuge sind sehr teuer und daher können sie mit Hilfe einer monatlichen Leasingrate bequemer finanziert werden. Nach der vereinbarten Laufzeit wird das Fahrzeug einfach zurückgegeben und die Frage nach dem Akkustand ist nicht relevant. Denn dies wird erst nach frühestens 5 Jahren wichtig, dann sind die Leasingverträge aber schon längst abgelaufen.
Bei Kilometerleasing kann es zu Nachforderungen kommen, wenn mehr Kilometer als vereinbart gefahren wurden. Beim Restwertleasing kann es zu Forderungen kommen, wenn der Restwert scheinbar oder tatsächlich nicht dem vereinbarten Restwert entspricht.
Normale Gebrauchsspuren an einem Fahrzeug sind im Alltag nicht zu vermeiden, wie z.B. Kratzer am Tankdeckel. Größere Dellen in den Türen sind allerdings als Schäden zu bezeichnen. Bei Leasingrückgabe sind Schäden zu zahlen, normale Gebrauchsspuren nicht.