Unfallauto richtig verkaufen – Wie Sie das meiste rausholen
Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit und schon hat man einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug verschuldet. Glücklicherweise sind keine nennenswerten Verletzungen entstanden – nur Motorhaube und Stoßstange müssen ausgetauscht werden. Ein anderes Mal wird ein Hindernis beim Einparken übersehen, weshalb nun eine kleine Beule am Heck des Fahrzeugs prangt. Ein Unfall geht nicht grundsätzlich mit einer fahrtechnischen Beeinträchtigung einher.
Deshalb stellt sich die Frage, ob derartige Umstände beim Fahrzeugverkauf überhaupt anzugeben sind und ob es sich um ein Unfallauto handelt. Und kann ein Unfallfahrzeug überhaupt verkauft werden und wenn ja, wie und was gilt es dabei zu beachten? Fahrzeughalter treiben beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs große Sorgen – einer Umfrage zufolge befürchtet nahezu jeder zweite Fahrzeugverkäufer, bei einem Gebrauchtwagenverkauf an Betrüger zu geraten. Ein Drittel befürchtet ferner, dass sie ihren Wagen zu günstig anbieten. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unfallauto wertgerecht verkaufen.
Wann ist von einem Unfallwagen die Rede?
Vorab sei erwähnt: In der Mehrheit der Fälle kommt es auf die Größe des Schadens an, ob ein Wagen als Unfallauto eingestuft wird oder nicht. Im Anschluss an einen kleinen Parkrempler lässt sich das Fahrzeug oft mit überschaubarem Aufwand und ohne den Austausch von Teilen wieder instand setzen. Hierdurch wird das Auto nicht zum Unfallfahrzeug.
In der Mehrheit der Fälle kommt es auf die Größe des Schadens an, ob ein Wagen als Unfallauto eingestuft wird oder nicht.
Definitiv von einem Unfallauto ist hingegen dann auszugehen, wenn infolge des Unfalls Teile ausgetauscht werden müssen, z.B. das Schaltgetriebe oder Motor, oder ein Blechschaden vorliegt. Ebenso um einen Unfallwagen handelt es sich dann, wenn das Auto großflächig neu lackiert wird, weil eine gesamte Seite Kratzer aufweist. Oft entscheidet schon der Umfang der Instandsetzungsmaßnahmen darüber, wann ein Fahrzeug zum Unfallauto wird. Ein Bagatellschaden liegt beispielsweise dann vor, wenn nur eine kleine Stelle einer Lackierung bedarf. In der Regel endet die Bagatellgrenze bei 200 Euro.
Inwiefern müssen Vorschäden erwähnt werden?
Wer seinen Unfallwagen loswerden möchte, fragt sich zudem, wie dieser veräußert werden kann. Geht zum Beispiel ein Unfall mit einem wirtschaftlichen Totalschaden einher, bleibt oftmals lediglich der Weg zum Fahrzeugverwerter beziehungsweise der Verschrottung. Sofern der Personenkraftwagen jedoch fachgerecht repariert werden konnte, kann dieses in der Regel unproblematisch verkauft werden. Dies liegt bereits daran, dass viele Autohändler die erworbenen Fahrzeuge in Entwicklungs- oder Schwellenländer verkaufen, wo die Anforderungen an Umweltschutz und Sicherheit niedriger ausfallen. Eine gewisse Wertminderung müssen Sie jedenfalls in Kauf nehmen.
Gesetzliche Strafen
Um die Preisvorstellungen nicht schwinden zu sehen, spielen Fahrzeughalter immer wieder mit dem Gedanken, etwaige Vorschäden nicht anzugeben. Hiervon sollten Sie absehen, andernfalls drohen Ihnen rechtliche Konsequenzen. Werden Sie etwa nach §123 BGB wegen arglistiger Täuschung oder gar nach § 263 StGB wegen wissentlich falscher Angaben belangt, können Sie zu einer hohen Geldbuße nach Bußgeldkatalog oder gar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verurteilt werden.
Rückabwicklung und -erstattung
So könnte es passieren, dass der Käufer den Vorschaden später feststellt und anschließend auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückerstattung der Kaufsumme beharrt. Behauptet dieser, nicht von Ihnen über vorvertragliche Schäden in Kenntnis gesetzt worden zu sein, stehen Sie als Vorbesitzer des Fahrzeugs in der Beweispflicht.
Profis erkennen Fehler ohnehin
Verschweigen Sie deshalb dem Käufer gegenüber keine Vorschäden, egal ob Autoteile ausgetauscht oder nur Beulen entfernt wurden. Ein Profi wird ohnehin in zahlreichen Fällen erkennen, ob Sie die Wahrheit sagen. Mithilfe spezieller Geräte kann etwa die Lackdichte ermittelt werden, die eine Aussage dahingehend ermöglicht, ob nachlackiert wurde. Gleiches gilt bei ungleichmäßiger Abnutzung des Lacks oder Farbresten an Gummis oder Fenstern. Darüber hinaus kann ein Unfallfahrzeug auch anhand seines Lenkverhaltens, einer ungleichmäßigen Reifenabnutzung, uneinheitlichen Spaltmaßen, Beulen im Kofferraum oder Schweißstellen im Motorraum enttarnt werden.
Am besten sind Sie ehrlich und deklarieren sämtliche vorgenommenen Instandsetzungsmaßnahmen anhand der Rechnung. So gehen Sie auf Nummer sicher und werden im Nachhinein nicht mit möglichen Mängelansprüchen konfrontiert.
Hinweis: Beim Privatverkauf besitzt der Haftungsausschluss keine Gültigkeit, weshalb Sie für 2 Jahre in der Gewährleistung sind.
Unfallfahrzeug entsprechend seines Zustands verkaufen
Je geringer die Schäden am Fahrzeug ausfallen, desto leichter und teurer können Sie Ihr Auto in der Regel veräußern. Doch auch bei größeren Defekten oder gar bei einem Totalschaden ist der Verkauf des Wagens längst nicht so hoffnungslos wie viele denken.
Unterschätzen Sie nicht: Auch Autos mit Totalschaden können noch eine ansehnliche Summe bei einem Händler erzielen
Fahrzeug mit Totalschaden veräußern
Sofern Sie ein Auto veräußern möchten, welches nicht mehr instand zu setzen ist und demnach einem wirtschaftlichen Totalschaden unterliegt, finden Sie ohne weiteres diverse Verkaufsstellen. Der Verkauf des Unfallwagens muss Ihnen deshalb nicht aussichtslos erscheinen. Dennoch sollten Sie sich vorab ausreichend Gedanken dazu machen, wie Sie strategisch am besten vorgehen, um bei einem Ankauf Ihren Personenkraftwagen möglichst kostspielig an den Mann bringen.
Schrottfahrzeug/defektes Auto veräußern
Liegt neben einem wirtschaftlichen auch ein technischer Totalschaden vor, so ist eine Reparatur durch eine Fachwerkstatt ausgeschlossen. Hierbei ist von einem Schrottauto auszugehen. Auch wenn es in einem solchen Fall schwieriger ist, einen Käufer zu finden, zumal dieser den Wagen nicht ummelden können wird. Dennoch hat sich auch für schrottreife Autos ein Markt etabliert. An wen Sie sich wenden können und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie nachfolgend.
Wohin Sie Ihr Unfallauto verkaufen können
Händler und „Kartenhändler“
In der Mehrzahl der Fälle gibt es nicht nur eine Verkaufsoption, wohin Sie Ihr Fahrzeug trotz Unfallschaden verkaufen können. Längst bekannt sind etwa solche Händler, die ihre Visitenkarten direkt an die Windschutzscheibe platzieren. Bei einem Anruf wird dieser in der Regel einen ersten Preis nennen und Ihnen anbieten, zu einer Begutachtung des Wagens vorbeizukommen. Vor Ort wird das Auto einer genauen visuellen Prüfung unterzogen, wobei technische Mängel (z.B. am Schaltgetriebe) am Wagen oft kein Hinderungsgrund für den Kauf darstellen. Viele dieser „Kartenhändler“ verzichten auch auf eine Probefahrt und konzentrieren sich vielmehr auf Beulen und Kratzer. Grundsätzlich unseriös sind die Kartenhändler nicht, doch der erstgenannte Preis liegt zum Teil oft unter dem wahren Wert des Fahrzeugs. Deshalb gilt es, sich auf Verhandlungen einzustellen, Geduld zu bewahren und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.Sicher ist es zudem, wenn Sie Ihr Fahrzeug in der Zulassungsstelle abmelden und die Kennzeichen entwerten lassen. Wird dies nämlich nicht vom Händler veranlasst, haften Sie weiterhin für die Kfz-Steuer und den Versicherungsbeitrag.
Online Portale und Printmedien
Eine weitere Option ist es, den Ankauf Ihres Autos über das Internet oder Printmedien in die Wege zu leiten. Hierzu können Sie etwa eine Annonce in einer Zeitung oder eine Anzeige auf einem Online-Portal schalten. Hierbei hinterlegen Sie am besten ein aktuelles Bild des Fahrzeugs, wobei Sie hierbei auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten sollten. Eine zusätzliche Beschreibung des PKW mit Informationen zu Zustand (inkl. Vorschäden), Modell, Leistung, Getriebe (z.B. Automatik, Schaltgetriebe), Kraftstofffahrt, Kilometerstand, Datum der Erstzulassung, Kraftstoffverbrauch, Hubraum, Ausstattung wie Klimaanlage und Preisvorstellung sind wünschenswert. Hat sich ein Interessent gemeldet, können Sie Ihren Personenkraftwagen ausgiebig besichtigen lassen. Gehen Sie offen mit einem Unfallschaden oberhalb der Bagatellgrenze um.
Fahrzeugverwertung
Ein Ankauf Ihres Fahrzeugs ist zudem bundesweit über Verkaufsstellen möglich, die sich speziell auf die Fahrzeugverwertung spezialisiert haben. Hierzu vereinbaren Sie in der Regel einen Termin und fahren mit Ihrem Personenkraftwagen vor. Dieser wird professionell und kostenfrei begutachtet, ehe der Händler den Wert des verunfallten Kfz detailliert ermittelt. Die Begutachtung umfasst auch eine Probefahrt. Schließlich wird Ihnen ein Verkaufsangebot unterbreitet, an dem sich der Händler etwa 2 Tage gebunden hält. Innerhalb dieser Zeit können Sie ggf. weitere Angebote einholen, ehe Sie eine endgültige Entscheidung treffen. Beachten Sie, dass die Begutachtung angesichts des Interessenkonflikts längst nicht immer objektiv erfolgt.
Begutachtung durch ein neutrales Kfz-Sachverständigenbüro
Eigener Fahrzeugwert wird unterschätzt und Trickserei der Händler
Zahlreiche Fahrzeughalter liebäugeln jedes Jahr mit dem Verkauf ihres Gebrauchtwagens. In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder die Frage, welcher Preis für das Fahrzeug verlangt werden sollte. Umso schwieriger gestaltet sich diese Frage bei einem Unfallwagen. In der Praxis zeigt sich, dass der Wert des eigenen Wagens von vornherein stark unterschätzt wird.In der Praxis zeigt sich, dass der Wert des eigenen Wagens von vornherein stark unterschätzt wird.Andere wiederum sehen ihren anvisierten Erlös nach einem Beratungsgespräch beim Autohändler in weite Ferne rücken. Diese sind darin geübt, den Preis des Fahrzeugs versiert durch augenscheinlich gute Argumente zu drücken um die eigene Gewinnmarge zu erhöhen. Begründet wird etwa damit, dass die Schäden am Auto den Wiederverkaufswert stark gemindert hätten und sich deshalb nur schwer Käufer finden ließen. Lassen Sie sich darauf ein, haben Sie das Nachsehen, zumal Sie Ihr Auto unter Wert verkaufen würden. Nicht wenige Händler spekulieren damit, dass Sie Ihr Gefährt so schnell wie möglich loswerden möchten und sich deshalb auf die niedrige Offerte einlassen. Vielmehr sollten Sie über ein zuverlässiges Gutachten nachdenken.
Sicherheit durch unabhängiges Gutachten
Ein unabhängiges Wertgutachten durch einen Kfz-Gutachter ist eine zuverlässige Quelle und somit vor einer Fahrzeugverwertung zu empfehlen. Hierbei wird der Wert Ihres Fahrzeugs ganz genau anhand festgelegter Kriterien ermittelt. Ein solches Gutachten ist deutlich zuverlässiger als etwaige Online-Bewertungen. Angesichts der damit einhergehenden Kosten lohnt ein professionelles Wertgutachten gerade dann, wenn der Restwert des Autos nicht sehr gering ist. Penibel genau prüft der Gutachter den Personenkraftwagen, welcher auch fotografisch dokumentiert wird. Im Gutachten finden sich ganz konkrete Angaben, z.B. Datum der Erstzulassung, Kraftstoffverbrauch, -art, Fahrzeugart, -hersteller, Vorbesitzer, Farbe, nächste HU, Bereifung, Leistung, Gesamtlaufleistung und Serienausstattung. Ferner erfolgt eine gutachterliche Stellungnahme beispielsweise hinsichtlich reparierte Vorschäden, Lackschichtdickenmessung, Verkehrssicherheit und werterhöhenden Reparaturen. Ein derartiges Wertgutachten lohnt auch bei unverschuldeten Unfällen, zumal die gegnerische Versicherung für die Kosten aufkommen muss, sofern sich der Unfallschaden (inkl. Wertminderung) auf mehr als 750 Euro beläuft. Mit einem derartigen Gutachten stärken Sie bei Verkaufsverhandlungen Ihre Position und wissen ganz genau, welchen Preis Sie für Ihr Unfallfahrzeug verlangen können.Wie der Verkauf über ein bundesweites Händlernetz funktioniert
Entscheiden Sie sich dazu, sich für Ihren Unfallwagen ein Angebot einer Verkaufsstelle einzuholen, ist in der Regel in folgenden Schritten vorzugehen:
1. Online Wert berechnen
Anhand der Angabe Ihrer Fahrzeugdaten (z.B. Marke, Modell, Erstzulassung), erfährt Ihr Unfallwagen eine erste kostenlose Bewertung.
2. Gutachten vor Ort
Anschließend können Sie telefonisch oder oft auch online einen Termin für eine Begutachtung vereinbaren. Größere Händler verfügen zumeist bundesweit über Service-Standorte, sodass Sie eine nahegelegene Verkaufsstelle wählen können.
3. Unverbindliche Expertenbewertung
Der Händler wird Ihren Wagen nun sehr genau unter die Lupe nehmen. Die Begutachtung ist kostenfrei und schließt die bisherige Pflege, den aktuellen Zustand und Zubehörteile wie Einparkhilfe, Sitzheizung, Klimaautomatik oder einen intakten Satz Winterreifen ein. Halten Sie hierbei auch Ihre Fahrzeugpapiere sowie Ihr Scheckheft, welches Sie hoffentlich gut gepflegt haben, bereit. Teilen Sie etwaige Vorschäden offen mit.
4. Auto auf Wunsch verkaufen
Sagt Ihnen das Angebot des Händlers zu, können Sie Ihren Unfallwagen verkaufen oder sich eine Bedenkzeit von etwa 2 Tagen einräumen lassen. Die Fahrzeugabmeldung wird gleich vom Händler für Sie vorgenommen. Innerhalb weniger Tage geht Ihnen die vereinbarte Kaufsumme zu.
Unfallwagen verkaufen – Übersicht der Tipps
- Mit dem Unfall transparent umgehen
- Unfall im Kaufvertrag sowie etwaigen Anzeigen erwähnen und genau dokumentieren
- Haftungsausschluss vereinbaren, da Sie andernfalls auch Schäden haften, die bereits vor dem Eigentümerwechsel bestanden haben
- Nachweis fachmännischer Reparaturen
- Von unsicheren Garantiezusagen absehen
- Mehrere Angebote einholen
- Kleinere Schäden ggf. vorher nachbessern, um höheren Kaufpreis zu erzielen
Fazit
Ein Unfallauto verkaufen können Sie selbst dann, wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen und gar technischen Totalschaden erlitten hat. Der Ankauf kann dabei auf vielerlei Art und Weise erfolgen, etwa über das Internet oder über eine der vielen Verkaufsstellen vor Ort. Oft lohnt es sich, das Fahrzeug vor dem Verkauf reparieren zu lassen, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Vorsicht ist bei den Verhandlungen geboten: Nicht selten versucht der Händler den Preis herunter zu handeln. Um das höchstmögliche Gebot herauszuholen, lohnt es sich oft, ein unabhängiges Gutachten einzuholen.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.